ALLGEMEINES
ALLGEMEINES: Mietvertrag
Mietvertrag
zwischen Ulrike Leus-Schuricht und Wolfgang Leus, Tannenbergstraße 36, 52224 Stolberg, Germany (fewo@leus-schuricht.de / 0049.2402.978080 / +49.171.4584700) und dem Gast- Mietgegenstand ist die Ferienwohnung Zweifall, in 52224 Stolberg, Tannenbergstraße 36 für die Dauer des Aufenthalts. Der Mietpreis, die Stornierungs- und die Zahlungsbedingen entsprechen der Buchung. Eine Kaution ist nicht vereinbart.
- Der Gast hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind vom Gast zu ersetzen. Dem Gast wird empfohlen die FeWo zu Beginn auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und Beanstandungen zeitnah anzuzeigen. Während des Aufenthalts auftretende Schäden sind ebenfalls zeitnah zu melden.
- Rauchen und Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
- Sofern der Gast seinen Zahlungspflichten nicht fristgemäß nachkommt, kann der Vermieter unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er den Mieter zuvor zumindest einmalig mit einer Frist von 7 Tagen gemahnt hat. Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.
- Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
- Der Mietvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, bzw. durch die Buchung zustand.